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Ihre Rechte als Verbraucher

Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die wir an Verbraucherinnen und Verbraucher verkaufen – etwa gebrauchte Smartphones, Tablets und Zubehör – gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Europäischen Union. Nachfolgend finden Sie die offizielle EU-Mitteilung dazu.

Offizielle EU-Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Wie lange gilt sie?

Mindestens zwei Jahre ab Lieferung. Bei gebrauchten Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. In einigen EU-Ländern gelten längere Zeiträume.

Wann greift sie?

Wenn eine Ware nicht der Beschreibung entspricht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert und dieser Mangel bereits bei der Lieferung bestand.

Was bieten wir an?

Kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. In bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Was sollten Sie tun?

Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich und legen Sie einen Kaufnachweis vor – zum Beispiel Quittung, Rechnung oder Kontoauszug. Am schnellsten geht das telefonisch unter 06881 / 5950187 oder über unser Kontaktformular.

Gewährleistung und Garantie

Verkäufer und Hersteller können zusätzlich freiwillige gewerbliche Garantien gewähren. Diese gelten unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung und schränken Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in einzelnen EU-Ländern finden Sie unter europa.eu/youreurope/garantien.